98 gen der für den gewerbsmässigen Betrug z.N.v. J.________ und K.________ angezeigten Freiheitsstrafe von 24 Monaten nicht. Bei Strafen bis max. 360 Strafeinheiten stehen alternativ Freiheits- oder Geldstrafe zur Verfügung, wobei im Bereich bis 180 Strafeinheiten in der Regel die Geldstrafe zur Anwendung gelangt (vgl. Art. 40 StGB). Wichtigste Kriterien für die Wahl der Sanktion bilden ihre Zweckmässigkeit, ihre Auswirkungen auf den Täter und sein soziales Umfeld sowie ihre präventive Effizienz.