deswegen nicht zurückerhalten, weil der Straf- und Zivilkläger 1 sie angezeigt habe. Dabei sei sie ja schon daran gewesen, alles zurück zu holen und zurück zu zahlen. Die Kammer geht mit der Staatsanwaltschaft einig, dass es sich bei den Beteuerungen der Berufungsführerin, wonach es ihr so leid tue und sie alles zurück bezahlen wolle, lediglich um leere Worte handelt. Die Berufungsführerin betont auch seit Jahren, dass sie sich entschuldigen wolle. Ihre über fast eineinhalb Jahrzehnte fortgesetzte Delinquenz strafte ihre Worte aber bereits genügend Lüge, so dass ihr auch jetzt nicht geglaubt werden kann.