Vielmehr denkt sie auch heute noch nur an sich selber und an ihre Eltern, sieht sich selber und die Mitglieder ihrer Familie im vorliegenden Strafverfahren als die eigentlichen Opfer. Zwar ist anzunehmen, dass die Berufungsführerin tatsächlich bereut, dass es zum vorliegenden Strafverfahren gekommen ist, jedoch nur, weil es sie in die missliche Lage der Untersuchungs- und Sicherheitshaft brachte, sie deshalb nicht mehr mit ihren Eltern zusammen sein kann und sie auch nicht mehr den von ihr gewohnten luxuriösen Lebensstandard geniessen kann.