Es bleibt zu hoffen, dass sie sich zunächst um eine Arbeit kümmern wird. Mit der Staatsanwaltschaft ist weiter in aller Deutlichkeit festzuhalten, dass bei der Berufungsführerin keine Spur von Einsicht und echter Reue zu erkennen ist. Vielmehr denkt sie auch heute noch nur an sich selber und an ihre Eltern, sieht sich selber und die Mitglieder ihrer Familie im vorliegenden Strafverfahren als die eigentlichen Opfer.