Zukunftsorientiert ist zudem festzuhalten, dass gerade die Tatsache, dass die Berufungsführerin der Gefängnisseelsorgerin gegenüber angab, sie wolle sich nach ihrer Entlassung als Erstes auf eine Pilgerreise nach Santiago de Compostela machen, davon zeugt, dass die Berufungsführerin immer noch begriffen zu haben scheint, dass das Geld, welches man für Ferien auszugeben gedenkt, zuerst im Rahmen einer Arbeitstätigkeit erarbeitet werden muss. Dass sie sich als Arbeitslose ohne Ausbildung nach ihrer Entlassung sogleich eine entsprechende Reise leisten will, zeugt von einer gewisse Dreistigkeit. Es bleibt zu hoffen, dass sie sich zunächst um eine Arbeit kümmern wird.