Auch der Bericht der Gefängnisseelsorgerin ist im Rahmen der Täterkomponente neutral zu gewichten. Die Kammer pflichtet der Staatsanwaltschaft bei, dass es sich bei der Berufungsführerin um eine äusserst erfolgreiche Betrügerin handelt, welche ihr halbes Leben damit verbrachte, andere Leute zu manipulieren. Sie muss deshalb zwangsläufig empathisch, freundlich und einnehmend sein und auf Knopfdruck Tränen fliessen lassen können. Es ist deshalb davon auszugehen, dass sie sich auch gegenüber der Seelsorgerin dergestalt verhalten bzw. diese zu ihren Gunsten beeinflusst hat (vgl. die Ausführungen der Staatsanwaltschaft in der oberinstanzlichen Verhandlung, pag.