In ihren Gesprächen sei es neben allgemeinen Themen und Fragen der Lebensführung um Fragen wie Schuld, Einsicht und Versöhnung gegangen. Die Berufungsführerin habe über ihre Delikte gesprochen und dass sie diese sehr gerne rückgängig machen würde, wenn dies möglich wäre. Sie sei dabei mehrmals in Tränen ausgebrochen. Die Beziehung zu ihren Eltern bedeute der Berufungsführerin sehr viel. Sie habe den Eindruck gehabt, das sich die Berufungsführerin vor Gericht vermutlich nicht gut habe «verkaufen», ihre Emotionen nicht habe zeigen können. Dies wirke vielleicht wenig empathisch. Die Berufungsführerin sei aber durchaus fähig, Gefühle zu zeigen und adäquat damit umzugehen.