19 870 f.) hält fest, die Berufungsführerin melde sich regelmässig wöchentlich für ein stündliches Seelsorgegespräch. Das Verhalten der Berufungsführerin sei stets höflich, angenehm und korrekt. Zu Beginn der Gespräche sei ihr die Berufungsführerin mit einer gewissen Zurückhaltung begegnet, habe sich aber rasch öffnen und Gefühle zeigen können. Die Berufungsführerin verfüge über einen soliden Glauben, welcher ihr viel Kraft schenke. Sie sei anfangs etwas zögerlich, dann aber detaillierter auf die Gründe ihrer Inhaftierung eingegangen.