Mindestens einmal pro Woche erhalte die Berufungsführerin Besuch von ihren Eltern, worüber sie sich sehr freue. Sie führe regelmässig Gespräche mit der Pfarrerin und der Heilsarmee, ansonsten habe sie keine spezielle Therapie (pag. 19 813). Das Regionalgefängnis Bern stellt der Berufungsführerin demnach einen sehr guten Führungsbericht aus; korrektes Verhalten im Strafvollzug darf jedoch erwartet werden, der Bericht ist mithin neutral zu werten. Der Bericht der Gefängnisseelsorgerin AP.________ vom 21.05.2016 (pag. 19 870 f.) hält fest, die Berufungsführerin melde sich regelmässig wöchentlich für ein stündliches Seelsorgegespräch.