95 der Gefängnisseelsorgerin AP.________ vom 21.05.2016 (pag. 19 870 f.) in die Beurteilung mit einzubeziehen: Der Führungsbericht des Regionalgefängnisses vom 06.05.2016 hält Folgendes fest: Das Verhalten der Berufungsführerin sei sowohl gegenüber den Mitarbeitenden des Regionalgefängnisses Bern, als auch gegenüber anderen Insassinnen stets sehr korrekt und höflich. Die Berufungsführerin sei äussert hilfsbereit und unterstütze, wo sie könne. Seit über einem Jahr arbeite die Berufungsführerin in der Lingerie. Sie erledige ihre Arbeit sehr zuverlässig und speditiv.