als Betrugsopfer aussuchten, weil sie genau wussten, dass dieser ihnen zusammen mit seiner Frau J.________ würden helfen wollen bzw. ihren Darlehenswunsch nicht würde ausschlagen können (vgl. zum Ganzen auch die vorinstanzlichen Ausführungen auf WSG I pag. 19 584). Mit der Staatsanwaltschaft ist festzuhalten, dass die Tat zudem bereits deshalb als besonders verwerflich zu erachten ist, weil J.________ die Hotelrechnung des AA.________ (Hotel) in unangebrachter Höhe bezahlte und damit die gesamte Familie T.________ vor einer Freiheitsstrafe von drei Monaten (Strafbefehl) bewahrte, zum Dank dann aber von der Berufungsführe-