19. Allgemeine Grundlagen der Strafzumessung Die Vorinstanz hat die allgemeinen Grundlagen der Strafzumessung, insbesondere auch die theoretischen Ausführungen zu Art. 49 Abs. 1, 48 lit. e und 48a StGB sowie zum Beschleunigungsgebot korrekt wieder gegeben, es kann vollumfänglich darauf verwiesen werden (vgl. WSG I pag. 19 577 ff. sowie WSG II pag. 18 265 ff.).