08 300 106 ff.. Um die Hoffnung ihres Opfers auf eine Rückzahlung der gesamten Summe aufrecht zu erhalten, zahlte die Berufungsführerin dem Straf- und Zivilkläger 1 denn auch immer wieder kleinere Beträge zurück – ganz offensichtlich mit Erfolg. Weiter ist in Erinnerung zu rufen, dass die Berufungsführerin nicht nur in Bezug auf die Zivilklägerin F.________ und das Ehepaar J.________ und K.________, sondern auch betreffend den Straf- und Zivilkläger 1 raffinierte kleine Gesten platzierte, um Letzteren glauben zu lassen, sie meine es gut mit ihm; so kaufte sie ihm beispielsweise Hühnerfutter, als das Geld nicht einmal mehr dafür