Die Kammer ist davon überzeugt, dass dem Straf- und Zivilkläger 1 in der aus seiner Sicht ausweglosen Situation nichts anderes mehr übrig blieb, als der Berufungsführerin immer mehr Geld zu geben; für ihn stand klar der Erhalt des elterlichen Bauernhofes im Vordergrund und er sah die Zahlungen an die Berufungsführerin als einzige Möglichkeit, um doch noch wieder alles bereits investierte Geld zurück zu erhalten, um den Hof retten zu können.