17.4 Rechtliches In Bezug auf die allgemeinen rechtlichen Grundlagen zum Betrugstatbestand kann auf IV.13.1.4. Rechtliches hiervor bzw. auf die korrekten vorinstanzlichen Ausführungen auf WSG I pag. 19 447 ff. und WSG II pag. 18 258 ff. verwiesen werden. Die vorinstanzliche Subsumtion findet sich ab WSG II pag. 18 262 ff. in den Akten. Die Vorinstanz hielt in objektiver Hinsicht fest, die Berufungsführerin habe den Straf- und Zivilkläger 1 nicht nur darüber getäuscht, dass die ihr zwischen 2007 und 2009 übergebenen Gelder noch vorhanden seien, sondern auch darüber, dass