CHF 569‘850.00. A.________ investierte die Gelder entgegen ihren Aussagen nicht bei S.________ in Mexiko, sondern verbrauchte es für ihre Ausgaben und diejenigen ihrer Eltern. Sie ging in den letzten mindestens zehn Jahren keiner bezahlten Arbeit nach und lebte folglich mindestens teilweise vom Geld von C.________. Die Beschuldige war weder in der Lage noch willens C.________ das Geld zurückzuzahlen.»