Die Kammer geht mithin mit Blick auf die rechtliche Würdigung von folgendem Sachverhalt aus: «Zusammenfassend erachtet das Gericht den angeklagten Sachverhalt aufgrund des soeben Erläuterten als erstellt. Gestützt auf die glaubhaften Aussagen des Privatklägers ist erwiesen, dass A.________ C.________ vorspiegelte, das Geld aus den Darlehen der Jahre 2007 bis 2009 sei noch vorhanden und sie könne dieses wieder erhältlich machen, wenn er ihr erneut Geld zur Verfügung stelle.