___ bzw. die angeblichen Investitionen in Mexiko auch auf die Ausführungen unter IV.12.2. Beweiswürdigung und -ergebnisse hiervor bzw. auf die korrekten Schlussfolgerungen der Vorinstanz unter dem Titel III.B.7.1.4. Angeblich in Mexiko getätigte Investitionen / S.________, WSG I pag. 19 419 f. Und schliesslich machte die Vorinstanz betreffend den Rückzahlungswillen und die Rückzahlungsfähigkeit der Berufungsführerin beweiswürdigende Ausführungen (WSG II pag. 18 256 f.). Sie kam dabei zum Beweisschluss, dass die Berufungsführerin weder in der Lage noch willens war, dem Straf- und Zivilkläger 1 das geliehene Geld zurückzubezahlen.