84 sche Distanz zur Beschuldigten und zu den Ereignissen zu wahren. Zu berücksichtigen ist dabei auch die einnehmende Persönlichkeit der Beschuldigten. Dieser gelang es, wie das erste Verfahren (WSG 14 1-3) eindrücklich gezeigt hat, immer wieder, verschiedenste Freunde und Bekannte in ihren Bann zu ziehen, ihr Vertrauen zu gewinnen, sie über lange Zeit hinzuhalten und sie stets mit neuen Geschichten zu überzeugen ihr weitere Gelder zu übergeben.» (WSG II pag. 254).