Der Straf- und Zivilkläger 1 sei bereits in den Jahren 2007 bis 2009 in immer stärkere finanzielle Schwierigkeiten geraten und habe das Gefühl gehabt, er könne gar nicht mehr aufhören zu zahlen, weil er sonst gar kein Geld von der Berufungsführerin erhalten werde. Diese habe ihm im Verlauf der zwei Jahre insgesamt CHF 19‘000.00 zurückbezahlt (WSG II pag. 18 238).