Sie macht dabei auch im oberinstanzlichen Verfahren insbesondere geltend, der Strafund Zivilkläger 1 habe ihr immer wieder Geld geben wollen und sie gedrängt, weitere Investitionen zu tätigen, obwohl sie eigentlich selber nicht mehr habe investieren wollen. Das vom Straf- und Zivilkläger 1 erhaltene Geld habe sie an S.________ weiter gegeben und nichts für sich selbst verwendet. Die Kammer legt ihrer Beweiswürdigung die von der Vorinstanz korrekt formulierten folgenden Beweisfragen zugrunde (vgl. WSG II pag.