Er habe gesagt, er wolle von sich aus keine Anzeige machen, er habe sie doch gern und solange sie immer etwas zurückbezahle, müsse sie keine Angst haben, er sehe ja ihren guten Willen. Sie sei von ihm nicht mehr beschimpft oder bedroht worden. Am 02.12.2009 sei dann die Polizei gekommen und habe ihre Wohnung durchsucht. Ihr Kontakt sei auch nach diesem Ereignis nicht abgerissen und anfangs 2010 habe ja ihr Verhältnis angefangen. Der Straf- und Zivilkläger 1 habe ihr sowohl bei der ersten, als auch bei der zweiten Anzeige gesagt, dass er selber das nie gewollt habe, dass sein Bruder E.________ und seine Familie sie hätten anzeigen wollen (pag.