Zudem stimme auch die Deliktssumme von CHF 577‘850.00 nicht, sie habe diese Summe niemals erhalten. Der Straf- und Zivilkläger 1 habe ihr gesagt, dass er noch andere Investitionen getätigt und in ein Schneeballsystem eingezahlt habe. Er habe ihr gesagt, dass er dieses Geld zurückholen werde. Hinzu komme, dass E.________ ihr selber gesagt und per SMS geschrieben habe, sie solle CHF 100‘000.00 - CHF 200‘000.00 zurückzahlen (pag. 19 840). Sie habe auch kein