Der Straf- und Zivilkläger 1 habe aber gewollt, dass sie ihn anrufe. Sie habe S.________ dann angerufen und diesen nach Investitionsmöglichkeiten gefragt. S.________ habe ihr gesagt, dass der Straf- und Zivilkläger 1 doch in Kaffee investieren solle, dort könne er einen guten Gewinn erzielen, dies habe nichts mit den ersten Investitionen zu tun (pag. 19 834). S.________ habe ihr noch gesagt, dass es von Vorteil wäre, bei den ersten Investitionen noch etwas Geld «reinzutun», damit die grosse Summe schneller komme. Er habe ihr auch versichert, dass es in kürzester Zeit klappen