gewerbsmässigen Betrugs z.N.d. Straf- und Zivilklägers 1 wie folgt: Sie habe vom Straf- und Zivilkläger 1 gewusst, dass dessen Bruder sie habe anzeigen wollen. Der Straf- und Zivilkläger 1 habe ihr jedoch immer glaubhaft versichert, dass er sie gern habe und keine Anzeige machen wolle und dass sie einfach schauen solle,