tern Flüge mit Iberia buchten; - Schriftliche, auf Anfrage der Staatsanwaltschaft hin erteilte Auskünfte von CO.________, CP.________, CQ.________, CR.________ und CS.________, welche alle dem Straf- und Zivilkläger 1 Darlehen gewährten und nicht zurückbezahlt erhielten. In der Folge machte die Vorinstanz in der schriftlichen Urteilsbegründung Ausführungen zu den Ermittlungen betreffend S.________, wobei sie festhielt, dass es der Kantonspolizei Bern gelungen sei, mit S.________ telefonischen Kontakt aufzunehmen, woraufhin folgende Aktennotiz verfasst worden sei (WSG II pag. 18 212 ff.): «Bei der Frage, seit wann er A.________ kenne, überlegte S._