_, woraus hervorgeht, dass diese in der Zeit vom 01.10.2011 bis zum 31.05.2014 ab dem Q.________Konto total CHF 246‘292.95 bezogen hatten. Gleichzeitig sind Ausgaben von total CHF 278‘755.04 belegt; - Durch die Staatsanwaltschaft erstellte Gegenüberstellungen der monatlichen Belastungen auf dem Q.________Konto, der ermittelten Ausgaben sowie der angeklagten Geldübergaben des Straf- und Zivilklägers 1; - Verlustscheine der Berufungsführerin in der Höhe von CHF 65‘727.75 für die Zeit zwischen anfangs 2011 und dem 19.05.2014 sowie in der Höhe von CHF 253‘423 für die Zeit zwischen 1992 bis am 19.08.2014;