Eine Überprüfung des Leistungswillens, der Leistungsfähigkeit und des Verwendungszwecks der Gelder war für C.________ nicht oder nur mit besonderer Mühe möglich respektive nicht zumutbar bzw. er wurde von A.________ davon abgehalten, da sie ihm keine oder kaum überprüfbare Informationen über die angeblichen Investitionen gab. Es war ihr zudem insbesondere aufgrund der intimen oder zumindest vertrauten Beziehung zu C.________ bewusst und für sie vorhersehbar, dass er ihre Angaben nicht überprüfen würde.