A.________ täuschte C.________ darüber, dass das Geld, welches er ihr zwischen 2007 und 2009 gegeben hatte, noch vorhanden sei. Sie versicherte ihm spätestens ab ca. Juli 2011 wahrheitswidrig, dass sie die Darlehen sowie weitere Vermögenswerte sicher investiert habe und diese wieder erhältlich machen könne, falls C.________ ihr (erneut) Geld zur Verfügung stelle. Sie täuschte ihn über ihren Rückzahlungswillen, ihre Rückzahlungsfähigkeit und den Verwendungszweck der erhaltenen Vermögenswerte. Aufgrund der langjährigen Bekanntschaft und der intimen oder zumindest vertrauten Beziehung zwischen der Beschuldigten und C.__