15.2 Beweismittel (Dokumente, Unterlagen und Aussagen) Die Vorinstanz verwies in der schriftlichen Urteilsbegründung zunächst auf die Anhänge 4 und 6 zur Anklageschrift, in welchen die angeklagten Bargeldbezüge detailliert aufgeführt seien. In Bezug auf den Sachverhalt verwies sie zudem auf die beim Betrug z.N.d. Straf- und Zivilklägers 1 gemachten Ausführungen (WSG I pag. 19 498 ff.; vgl. zum Ganzen WSG I pag. 19 555 f.). Im Anschluss gab die Vorinstanz die Aussagen der Berufungsführerin sowie diejenigen von G.________ in zusammengefasster Form wieder (WSG I pag.