14.2.4 Rechtliches Für die allgemeinen Ausführungen zum Betrugstatbestand wird auf IV.13.1.4. Rechtliches hiervor bzw. auf die korrekten Ausführungen der Vorinstanz hierzu auf WSG I pag. 19 447 ff. verwiesen. Die Vorinstanz subsumierte in der schriftlichen Urteilsbegründung, die Berufungsführerin habe N.________ über ihren Rückzahlungswillen und ihre Rückzahlungsmöglichkeiten getäuscht. N.________ habe nicht leichtsinnig gehandelt, zumal es nicht den geschäftlichen Gepflogenheiten entspreche, dass Kleinunternehmer bei jedem kleinen Auftrag zuerst einen Betreibungsregisterauszug einholen müssten.