Dass es L.________ auch um den Profit gegangen ist, hat dieser eingestanden, ändert jedoch nichts daran, dass er angesichts der Tatsache, dass ein Darlehensvertrag abgeschlossen wurde und insbesondere auch aufgrund der geringen Darlehenssumme nicht verpflichtet war, weitere Abklärungen zu tätigen bzw. Sicherheiten zu verlangen. Schliesslich ändert auch die Tatsache, dass sich die Berufungsführerin und L.________ nur flüchtig kannten, nichts daran, dass L.________ aufgrund seiner Freundschaft zu AD.________ darauf vertraute und auch darauf vertrauen durfte, dass die Angaben der Berufungsführerin, welche dessen Freundin war, der Wahrheit entsprachen.