Zudem stellten auch die Aussagen der Berufungsführerin in der Summe ein Eingeständnis dar, dass sich der Sachverhalt so wie in der Anklageschrift umschrieben abgespielt habe. So habe die Berufungsführerin eingeräumt, von L.________ CHF 4‘000.00 erhalten zu haben und sich (ihrem damaligen Freund zuliebe) Gwyneth McGregor genannt zu haben. Schliesslich habe sie auch nicht bestritten, den Darlehensvertrag vom 12.08.2009 verfasst zu haben, sondern