14.1.2 Beweismittel (Dokumente, Unterlagen und Aussagen) Die Vorinstanz fasste in der schriftlichen Begründung zunächst die zur Beurteilung vorliegenden Dokumente bzw. deren Inhalt zusammen. Es handelt sich dabei konkret um einen handschriftlich verfassten Darlehensvertrag vom 12.08.2009 sowie um ein von Fürsprecher B.________ verfasstes und vom 28.10.2011 datierendes Schreiben an L.________ (WSG I pag. 19 530). Im Anschluss daran gab die Vorinstanz die Aussagen der Berufungsführerin sowie diejenigen von L.________ in zu-