Später habe der Straf- und Zivilkläger 2 sie dann einmal angerufen, er habe die Telefonnummer vom Straf- und Zivilkläger 1 gehabt. Er habe ihr gesagt, sie solle einen Darlehensvertrag über CHF 100‘000.00 ausstellen und ihm zukommen lassen. Wenn sie dies machen würde, würde er sie nicht anzeigen. Natürlich habe sie den Vertrag gemacht und ihm diesen geschickt. Er habe ihr auch noch beleidigende SMS geschickt, z.B. dass sie Abschaum sei, dass sie überhaupt die gleiche Luft atmen dürfe wie er und dass sie kein Recht habe, auf dieser Welt zu sein.