Der Straf- und Zivilkläger 1 habe ihr gesagt, dass sie die CHF 15‘000.00 bei seinem Bruder abholen könne. Bei dieser Gelegenheit habe sie ihn zum ersten Mal gesehen und mit ihm gesprochen. Über Irland oder Rückzahlungen hätten sie nicht gesprochen. Sie habe noch eine Quittung unterschreiben wollen. Er habe aber gesagt, das müsse sie nicht, wenn es für C.________ okay sei, sei es auch für ihn okay. Später habe der Straf- und Zivilkläger 2 sie dann einmal angerufen, er habe die Telefonnummer vom Straf- und Zivilkläger 1 gehabt.