_, um ein mit Darlehensvertrag betiteltes Schreiben vom 13.10.2008, wonach die Berufungsführerin dem Straf- und Zivilkläger 1 CHF 5 Millionen schulde, um eine handschriftliche Rückzahlungsverpflichtung der Berufungsführerin, um Auszüge aus dem SMS-Verkehr zwischen der Berufungsführerin und dem Straf- und Zivilkläger 1, um eine weitere Strafanzeige von Dr. iur. E.________ vom 12.05.2014, gestützt worauf am 18.06.2014 gegen die Berufungsführerin ein neues Strafverfahren wegen gewerbsmässigen Betrugs, evtl. Veruntreuung eröffnet wurde (vgl. zum Ganzen WSG I pag. 19 498 ff.).