13.3.2 Beweismittel (Dokumente, Unterlagen und Aussagen) Die Vorinstanz fasste in der schriftlichen Begründung zunächst die zur Beurteilung vorliegenden Dokumente bzw. deren Inhalt zusammen. Es handelt sich dabei konkret um die Strafanzeige von Dr. iur. E.________ vom Juli 2009 inkl. Beilage, um sämtliche, die in der Anklageschrift genannten Zahlungen belegende Kontoauszüge, um ein angebliches Schreiben der Q.________ (Bank) vom 29.02.2008 an Dr. iur.