D.________ wurde von seinem Bruder C.________ gebeten, A.________ ein Darlehen über CHF 15‘000.00 zu geben. Anlässlich eines Treffens ca. im August 2007 bestätigte A.________ die Angaben von C.________ gegenüber seinem Bruder betreffend die Erbschaft in Irland. Sie versprach ihm, innerhalb von vierzehn Tagen CHF 30‘000.00 zurückzubezahlen. Sie täuschte auch ihn über ihren Rückzahlungswillen und ihre Rückzahlungsfähigkeit sowie über den Grund für das Darlehen und das Vorliegen einer Zwangssituation. Die falschen Angaben waren für D.___