Ihre Motivation sei somit in erster Linie die hohe Profiterwartung gewesen. Sie habe in der Hoffnung auf eine saftige Rendite immer mehr Darlehen gewährt, obwohl die Berufungsführerin nicht einen einzigen Rückzahlungstermin eingehalten habe (pag. 19 878). Dem kann nicht gefolgt werden; die Kammer geht vielmehr mit der Staatsanwaltschaft einig, dass J.________ der Berufungsführerin nicht aus Profitgier immer wieder neue Darlehen gewährte, sondern weil J.________ und K.________ durch die der Berufungsführerin gewährten Darlehen unter einen immer grösser werdenden finanziellen Druck gerieten. Die Vorinstanz hielt zu Recht fest, dass die Berufungsführerin dies wusste, und auch, dass J._____