___ ihren Mann jeweils über die Darlehen an die Berufungsführerin informierte, mithin beide Ehepartner geschädigt wurden, auch wenn es praktisch ausschliesslich J.________ war, welche mit der Berufungsführerin Kontakt hatte und ihr die Gelder jeweils übergab bzw. auf die Konten von G.________ und H.________ überwies. Die Berufungsführerin täuschte J.________, indem sie ihr verschiedene unwahre Geschichten über die Gründe für die erbetenen Darlehen und insbesondere über ihre Rückzahlungsfähigkeit und ihren Rückzahlungswillen erzählte. Ausserdem untermauerte sie ihre Lügen mit gefälschten Dokumenten (vgl. WSG I pag.