- sie bei ihren Geschichten geschickt Details einfliessen liess wie z.B. den Namen des Untersuchungsrichters ‹BP.________›, den J.________ beispielsweise bei einer Recherche im Internet gefunden hätte, oder das Schenken der Weihnachtsguetzli mit der Schilderung wie dankbar ihre Mutter sei, dass sie nun wieder in der eigenen Wohnung backen könne; - die Beschuldigte J.________ teilweise sehr hohe Zinsen sowie einmal eine Schenkung von CHF 500‘000.00 und einmal eine solche von CHF 2 Millionen versprach;