- J.________ und K.________ vorgängig keine Abklärungen über die finanzielle Lage der Familie getroffen hatte und vom Hotelpersonal auf finanzielle Probleme der Familie aufmerksam gemacht wurde; - J.________ aber aufgrund ihrer gutgläubigen Persönlichkeit, dem verwandtschaftlichen Verhältnis und insbesondere dem gefälschten Bankbeleg darauf vertraute, dass den Beschuldigten bald eine Erbschaft von CHF 20 Millionen ausbezahlt wird; - bis heute das Darlehen nicht zurückbezahlt wurde;