- H.________ der Cousin von K.________ ist und diesen seit Kindertagen kannte und ein sehr gutes Verhältnis zu ihm hatte und J.________ und K.________ der Familie T.________ unter anderem deshalb vertraute; - dass die Beschuldigten dabei in einer aufeinander abgestimmten Weise zusammenwirkten; - die Beschuldigten die Schuldanerkennung vom 16.07.2004 unterzeichneten worin sie versprachen, das Darlehen werde bis spätestens am 6. August 2004 zurückbezahlt; - J.________ mit der Familie T.________ am 17.07.2004 nach BC.________ fuhr, die Hotelrechnung in der Höhe von CHF 70‘000.00 beglich und der Familie zudem CHF 10‘000.00 ‹Taschengeld› bar übergab;