47 - sie dabei eine finanzielle Notlage geltend machten, weil sich eine Erbschaft aus dem Ausland in der Höhe von zwanzig Millionen vom verstorbenen Vater von G.________ verzögere, was aber nicht der Wahrheit entsprach; - sie ihre Aussagen betreffend Erbschaft bekräftigten, indem sie J.________ und K.________ einen unechten Bankbeleg vorlegten, gemäss welchem ein Betrag von CHF 240‘000.00 auf einem Konto von G.________ gesperrt sei, es in Wahrheit aber kein gesperrtes Bankkonto gab;