19 483 f.). Angesichts der Tatsache, dass sich die Kammer sämtlichen vorinstanzlichen Beweisergebnissen anschliesst, kann im Sinne eines Zwischenfazits auf die entsprechende vorinstanzliche Zusammenfassung verwiesen werden (WSG I pag. 19 484 f.): «Zusammenfassend erachtet das Gericht als erstellt, dass - A.________, G.________ und H.________ am 14. Juli 2004 zu J.________ und K.________ nach BL.________ fuhren und ihnen sagten sie bräuchten sofort ein Darlehen in der Höhe von CHF 80‘000.00 um die Hotelrechnung in BC.________ und weitere Rechnungen bezahlen zu können, andernfalls würde A.________ eingesperrt;