K.________ wurde nur einmal befragt, seine Aussagen sind auch wesentlich knapper als die seiner Frau und sind daher auch schwieriger zu interpretieren. Sie wirken, als wolle er aktiv verdrängen, was damals passiert war, aber nicht so, als wolle er die Unwahrheit aussagen. Sie stimmen zudem in den wesentlichen Punkten mit denjenigen seiner Frau überein. Sie enthalten keine Übertreibungen oder besondere Belastungen, eher kommt darin die Fassungslosigkeit darüber zum Ausdruck, dass ein Verwandter ihn so hintergehen konnte. Grundsätzlich sind seine Aussagen glaubhaft und es kann auch auf sie abgestellt werden.» Die Kammer schliesst sich diesen schlüssigen Ausführungen vollumfänglich an.