Hätte sie die Familie T.________ zu Unrecht belasten wollen, so hätte sie gerade in den kritischen Punkten eine ‹fertige, stimmige› Geschichte erzählt. Gegen eine Falschbelastung spricht zudem, dass das J.________ und K.________ selber keine Anzeige gegen die Beschuldigten erstattet hatte, sondern erst 2010, also mehr als fünf Jahre nach den fraglichen Ereignissen, durch die Polizei kontaktiert wurde. Die Aussagen enthalten keine unnötigen Übertreibungen oder Schuldzuweisungen. Ähnlich wie F.________ konnte J.________ im Nachhinein gar nicht mehr richtig verstehen, wie es so weit hatte kommen können, dass sie A.________ so viel Geld übergeben hatte. Das Eingestehen eigener Fehler und das