Bei der Prüfung der Glaubhaftigkeit der Aussagen von J.________, welche drei Mal ausführlich befragt wurde, ist zu berücksichtigen, dass seit den fraglichen Ereignissen rund zehn Jahre vergangen sind. Ihre Aussagen sind in den Kernpunkten stimmig und nachvollziehbar, sie wirken auch nicht, als würde eine auswendig gelernte Geschichte erzählt. Dass sie sich bei einigen Gegebenheiten nach so langer Zeit nicht mehr sicher war und sich einige kleine Unstimmigkeiten bzw. Wissenslücken finden lassen, spricht für und nicht gegen ihre Glaubhaftigkeit. Gerade in der Hauptverhandlung war sie sichtlich bemüht, ehrlich nur noch das zu sagen, was sie sicher wusste. Hätte sie die Familie T.__