43 13.2.2 Beweismittel (Dokumente, Unterlagen und Aussagen) Die Vorinstanz fasste in der schriftlichen Begründung zunächst die zur Beurteilung vorliegenden Dokumente bzw. deren Inhalt zusammen. Es handelt sich dabei konkret um diverse Darlehensverträge, welche die Berufungsführerin mit J.________ und K.________ bzw. nur mit J.________ abschloss, um ein als «Schenkung» überschriebenes Papier, mit welchem die Berufungsführerin und G.________ J.__